Liebe Karatekas,
Das Landesgesundheitsamt hat heute die Alarmstufe II ausgerufen, so dass seit heute, 24.11.2021 die Regelungen der Alarmstufe II gelten.
Für uns heißt das: Nicht-immunisierte Personen können nicht mehr am Trainingsbetrieb teilnehmen. Dies gilt für Sportler, Trainer und Besucher. Es gilt 2G: Geimpft oder genesen (Schüler bis 17 Jahre ausgenommen, Schüler ab 18 Jahren müssen auch einen Nachweis erbringen). Alle Karateka müssen zum Betreten und Verlassen der Halle eine Maske tragen.
Impfnachweise müssen in digital auslesbarer Form vorgelegt werden, d.h. entweder die Bescheinigung mit dem QR-Code oder digital. Das Impfheft reicht als Nachweis NICHT mehr aus!
Genesenennachweise müssen gemeinsam mit einem Ausweisdokument vorgelegt werden.
Viele Grüße,
Karate-Club HARA e.V. Horb